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Dienstleistungen

Bäume zieren unsere Gärten, Vorgärten und die Landschaft im Allgemeinen. Sie versorgen uns mit Sauerstoff, absorbieren Kohlenstoffdioxid, bieten Lebensraum für viele Tierarten und bringen uns die Natur ein Stück näher. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, muss die Vitalität der Bäume sichergestellt werden. Hier kommen wir als Baumpfleger ins Spiel.

Um uns ein geeignetes Bild von Ihrem Baum machen und Ihnen ein ausführliches Angebot erstellen zu können, bieten wir Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Besichtigungstermin an.

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Baum-/ Kronenpflege

​Bäume benötigen einen regelmäßigen und fachgerechten Schnitt, um sie gesund zu halten und Ihre Form zu bewahren. 

Damit bei diesen Arbeiten der Baum nicht noch zusätzlich beschädigt wird, ist eine schonende und rücksichtsvolle Arbeitsweise erforderlich. Die Seilklettertechnik ermöglicht es uns bis in den Außenastbereich zu gelangen und dort Schnittmaßnahmen durchzuführen.

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Kronensicherung

Eine Kronensicherung kommt zum Einsatz, wenn die Gefahr besteht, dass Äste aufgrund des hohen Gewichts oder einer Schwächung bzw. Faulstelle ausbrechen, diese aber nicht entfernt werden sollen, um die natürliche Form des Baums zu erhalten. Die betroffenen Äste werden von uns durch Gurte oder Seile stabilisiert. Eine Kronensicherung bedarf einer regelmäßigen Kontrolle, um Zustand und Veträglichkeit für den Baum zu gewährleisten.

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Totholzentfernung

Äste, die aus den verschiedensten Gründen abgestorben sind, werden als Totholz bezeichnet.

Tote Äste stellen eine Gefahr für die Umgebung und ggf. den Verkehr dar, da diese schneller ausbrechen können, als gesunde Äste. Zudem stören sie optisch häufig das Gesamtbild des Baums. Nach der Entfernung bekommen junge Triebe mehr Licht, um sich entwickeln zu können.

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Baumfällung

Gefährdet ein Baum durch mangelnde Gesundheit angrenzende Gebäude oder Verkehrswege kann eine Fällung notwendig werden. Dies geschieht mit dem Einsatz einer Hubarbeitsbühne; beziehungsweise in schwer zugänglichen Bereichen oder bei wenig Platz mittels Seilklettertechnik. Die Äste werden entfernt und der Stamm im Anschluss Stück für Stück abgetragen.

Unzureichendes Lichtraumprofil_edited_ed

Verkehrssicherheit

Zum Schutz von Verkehrsteilnehmer*innen ist über Straßen und Gehwegen ein sogenanntes Lichtraumprofil vorgeschrieben. Das heißt, dass die tief hängenden Äste einen Mindestabstand zum Boden nicht unterschreiten dürfen. Im Bereich von Fußwegen sind

2,50 m und über Straßen mind.

4,50 m gefordert.

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Wurzelstockfräsung

Nach der Fällung eines Baumes bleibt immer ein Stück des Stammes, der sogenannte Wurzelanlauf, sichtbar stehen.

Dies ist gerade dann nicht immer gewünscht, wenn an dieser Stelle  etwas neues gepflanzt werden soll.

Mithilfe einer Baumwurzelfräse sind wir in der Lage den Wurzelanlauf bis ca. 20 cm unter der Erdoberfläche zu entfernen.

Fällgenehmigung

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Baumfällungen unterliegen den gesetzlichen Vorschriften der Baumschutzsatzung, in der geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen Bäume (auch auf privaten Grundstücken) gefällt werden dürfen. In Hessen darf jede Kommune eine eigene Baumschutzsatzung erheben. Den Inhalt dieser Satzung können die Kommunen individuell bestimmen. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Beantragung der Genehmigung.

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Sturm- und Schneeschäden

Bäume sind im gesunden Zustand komplexe und stabile Organismen.

Jedoch können starke Einwirkungen von außen, wie zum Beispiel Wind oder Schnee, den Baum schädigen. Durch die hohe Last kann es zu Ausbrüchen eigentlich gesunder Äste kommen. Wir nehmen uns so schnell wie möglich die Zeit, uns Ihren Baum anzuschauen und die Schäden zu beseitigen.

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